Versammlungen / Beerdigungen
Versammlungen unter freien Himmel mit mehr als 10 Teilnehmern sind im Gebiet des Landkreises Diepholz mit sofortiger Wirkung verboten. Zu diesen Versammlungen zählen auch Beerdigungen.
Versammlungen unter freien Himmel mit mehr als 10 Teilnehmern sind im Gebiet des Landkreises Diepholz mit sofortiger Wirkung verboten. Zu diesen Versammlungen zählen auch Beerdigungen.