Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine

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Aus aktuellem Anlass hat die Landeskirche als Sonderzahlung für Maßnahmen zur Unterstützung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine zusätzlich Mittel in Höhe von zusammen 2,5 Millionen an die Kirchenkreise ausgeschüttet. Für den Kirchenkreis Grafschaft Diepholz bedeutet dieses eine zusätzliche Förderung in Höhe von rd. 40.000 €.

Der Kirchenkreisvorstand hat beschlossen, diese Mittel dem Diakonischen Werk für den Arbeitsbereich der Flüchtlingssozialarbeit zur zweckentsprechenden Verwendung zur Verfügung zu stellen.

Das Diakonische Werk gibt Kirchengemeinden für Projekte mit geflüchteten Menschen aus der Ukraine fachliche Unterstützung. Zudem können auch finanzielle Mittel für solche Maßnahmen beantragt werden.